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   OLG Hamm, 02.07.2001 - 15 W 56/01   

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https://dejure.org/2001,13022
OLG Hamm, 02.07.2001 - 15 W 56/01 (https://dejure.org/2001,13022)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.07.2001 - 15 W 56/01 (https://dejure.org/2001,13022)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Juli 2001 - 15 W 56/01 (https://dejure.org/2001,13022)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abberufung eines Verwalters wegen Nichtumsetzung der von der Eigentümerversammlung beschlossenen Verwaltungsmaßnahmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 24 Abs. 2 § 26 § 29 Abs. 2
    Abberufung des Verwalters wegen pflichtwidriger Weigerung, eine Wohnungseigentümerversammlung einzuberufen; kein materielles Prüfungsrecht des Verwalters hinsichtlich der Erforderlichkeit der Versammlung; erforderliche Beteiligung des Verwaltungsbeirats an der ...

Verfahrensgang

  • AG Gelsenkirchen - 3 II 59/00
  • OLG Hamm, 02.07.2001 - 15 W 56/01
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 04.09.1973 - 15 W 34/73
    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2001 - 15 W 56/01
    Für die Berechnung des nach § 24 Abs. 2 WEG erforderlichen Quorums ist allein auf die Kopfzahl der vorhandenen Wohnungs- bzw. Teileigentümer und nicht auf das Verhältnis der Miteigentumsanteile abzustellen (BayObLGZ 1972, 314, 319; Senat NJW 1973, 2300, 2301; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 24 Rdnr. 9).
  • BayObLG, 05.10.1972 - BReg. 2 Z 54/72

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Einberufung;

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2001 - 15 W 56/01
    Für die Berechnung des nach § 24 Abs. 2 WEG erforderlichen Quorums ist allein auf die Kopfzahl der vorhandenen Wohnungs- bzw. Teileigentümer und nicht auf das Verhältnis der Miteigentumsanteile abzustellen (BayObLGZ 1972, 314, 319; Senat NJW 1973, 2300, 2301; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 24 Rdnr. 9).
  • BayObLG, 21.10.1999 - 2Z BR 97/99

    Vorzeitige Abberufung des Hausverwalters

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2001 - 15 W 56/01
    Von einem zur vorzeitigen Abberufung berechtigenden wichtigen Grund kann auch dann ausgegangen werden, wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Verwalter und dem Verwaltungsbeirat nicht mehr möglich ist, sofern nicht der Verwaltungsbeirat das Zerwürfnis in vorwerfbarer Meise selbst herbeigeführt hat (BayObLG NZM 2000, 510, 511).
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2001 - 15 W 56/01
    In der Rechtsprechung (vgl. etwa BGHZ 106, 113, 122 = NJW 1989, 1087, 1089; Senat NJW-RR 1997, 523, 524) ist zwischenzeitlich allgemein anerkannt, daß ein durch die Eigentümer Versammlung abberufener Verwalter, der nicht zugleich Wohnungseigentümer ist, den Abberufungsbeschluß in entsprechender Anwendung von § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG anfechten kann.
  • OLG Düsseldorf, 02.02.1998 - 3 Wx 345/97
    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2001 - 15 W 56/01
    Ein wichtiger Grund im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BayObLGZ 1998, 310, 312 f. = NZM 1999, 283; NZM 2000, 341, 342; KG NJW-RR 1994, 402; OLG Düsseldorf NZM 1998, 517; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 26, Rdnr. 152).
  • OLG Hamm, 02.09.1996 - 15 W 138/96

    Veruntreuung von Fremdgeldern einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Abwahl des

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2001 - 15 W 56/01
    In der Rechtsprechung (vgl. etwa BGHZ 106, 113, 122 = NJW 1989, 1087, 1089; Senat NJW-RR 1997, 523, 524) ist zwischenzeitlich allgemein anerkannt, daß ein durch die Eigentümer Versammlung abberufener Verwalter, der nicht zugleich Wohnungseigentümer ist, den Abberufungsbeschluß in entsprechender Anwendung von § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG anfechten kann.
  • BayObLG, 27.11.1998 - 2Z BR 150/98

    Wichtiger Grund für die fristlose Kündigung eines Verwaltervertrags

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2001 - 15 W 56/01
    Ein wichtiger Grund im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BayObLGZ 1998, 310, 312 f. = NZM 1999, 283; NZM 2000, 341, 342; KG NJW-RR 1994, 402; OLG Düsseldorf NZM 1998, 517; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 26, Rdnr. 152).
  • BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 120/99

    Abberufung des Hausverwalters durch die Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2001 - 15 W 56/01
    Ein wichtiger Grund im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BayObLGZ 1998, 310, 312 f. = NZM 1999, 283; NZM 2000, 341, 342; KG NJW-RR 1994, 402; OLG Düsseldorf NZM 1998, 517; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 26, Rdnr. 152).
  • KG, 06.09.1993 - 24 W 5948/92

    Abberufung und Kündigung des Verwalters aufgrund unklarer Auskünfte über

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2001 - 15 W 56/01
    Ein wichtiger Grund im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BayObLGZ 1998, 310, 312 f. = NZM 1999, 283; NZM 2000, 341, 342; KG NJW-RR 1994, 402; OLG Düsseldorf NZM 1998, 517; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 26, Rdnr. 152).
  • LG Koblenz, 07.06.2018 - 2 S 16/18

    Rücknahme eines Einberufungsverlangens möglich?

    Davon, dass ein Einberufungsverlangen auch nach Zugang an einen Verwalter "widerrufen" werden kann, geht das Oberlandesgericht Hamm in seinem Beschluss vom 02.07.2001 aus (vgl. WuM 2001, 461ff).
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